Nein zum Rentenklau am 7. März

Rentenklau – Abstimmung 
Parolenfassung bei der
SVP Schwyz, 4. Februar 2010


Der Text gilt als Referatsunterlage, es gilt das gesprochenen Wort


Beim Thema Pensionskasse gilt es zu unterscheiden zwischen dem Mindestzinssatz und dem Umwandlungssatz.

Der Mindestzinssatz ist der jährliche Mindestzins, der dem ersparten Altersguthaben gut geschrieben wird.
Dieser Mindestzinssatz beträgt zur Zeit  2% .
Allerdings hat der Bundesrat im Jahr 2005 entschieden, dass die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse Vorrang haben soll vor dem Jahreszins. Das heisst, wenn es der Pensionskasse schlecht geht, muss sie ihr Alterskapital nicht verzinsen.

Das hat dazu geführt, dass mehrere Pensionskassen im Jahr 2009 überhaupt auf die Zahlung eines Zinses verzichtet haben. Das nennt man die so genannte Null Runde.
Ihr Altersguthaben, plus der Beitrag ihres Arbeitgebers lag also zum Nullzins bei der Pensionskasse und dufte von ihr verspekuliert werden.

Ihr Altersguthaben hat letztes Jahr faktisch abgenommen. Denn während die Teuerung ihr Guthaben „entwertet“ müsste der Zins die „Entwertung“ ausgleichen.

Begründet wurde die Null - Runde  also ihr schwindendes Altersguthaben, ihre später kleinere Pension, mit der „Unterdeckung“ wegen der Börsenspekulationen, also der Finanzkrise.

Hören wir da genau hin: Jawohl, die Pensionskassen spekulieren mit unseren Altersguthaben an der Börse. Je mehr Sandkastenspiele die Investment-Banker dann mit unseren Altersguthaben anstellen, umso grösser ist das Risiko eines Verlustes.

Einen Einfluss darauf, wie ihre Pensionskasse ihr Alterguthaben anlegt oder verspekuliert, haben sie nicht.

Aber: bereits die Null-Runde verschiedener Pensionskassen schmälern die Rente der Betroffenen im Alter.
Das andere ist der Umwandlungssatz, über dessen Senkung wir am 7. März abstimmen.

Hier geht es um die Höhe der Rente, die wir dann ausbezahlt erhalten, je nach der Höhe des angesparten Alterskapitals, oder was davon noch übrig ist, wenn es an der Börse verspekuliert worden ist.

Im Jahr 2005 betrug der Umwandlungssatz 7,2%. Dann wurde eine Kürzung beschlossen, über die Jahre verteilt, von 7,2 auf 6,8%.
Heute gilt ein Umwandlungssatz von 7% für Männer, von 6.95%  für Frauen.
Wir stehen also mitten im Kürzungsprozess von 7,2 auf 6,8%.
Begründet wurde diese Senkung des Umwandlungssatzes mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Weil wir immer älter werden, immer länger pensioniert noch leben dürfen, muss die Rente auch für mehr Jahre reichen. Damit wurde die Senkung von 7,2 auf 6,8 % im Jahr 2005 begründet.

Im Moment stehen wir bei der Umsetzung eben bei den genannten 7%. Werden aber jedes Jahr etwas weniger Rente erhalten, bis wir bei den 6,8% angekommen sind.

Ein Beispiel: sie haben ein Altersguthaben von 100.000.- bei einem Umwandlungssatz von 7%. Sie erhalten pro Jahr 7000 Franken Rente.
Anders gesagt, die Kürzung des Umwandlungssatzes, die jetzt noch läuft, bis wir die 6,8% erreicht haben, beträgt für die Altersrente Fr 200 pro 100.000 jedes Jahr. Rechnen wir die gesamte Kürzung von 7,2 auf 6,8%, sind es Fr 400 pro Jahr auf 100.000 Franken Altersguthaben, ihrem angesparten Geld.

In aller Regel haben sie mindestens Fr 300.000 Altersguthaben, also mit der laufenden Kürzung des Umwandlungssatzes Fr 12.000 pro Jahr weniger. Fr 1000 pro Monat. Das ist was zur Zeit geschieht, bis ins Jahr 2013, meine ich, abgeschlossen sein wird.

Nun sind diese Zahlen keineswegs erhärtet, gerade das zunehmende Übergewicht, die hoch verarbeiteten lebensmittel und auch andere Faktoren lassen darauf schliessen, dass die Alterung zwar noch leicht zunimmt, dann stagniert, aber spätestens bei der Generation meiner Kinder leicht zurückgeht.

Aber das sind alles Spekulationen, egal von welcher Seite sie kommen.

Klar ist aber, die Senkung von 7,2  auf 6,8%  im Jahr 2005 wurde mit der Alterung der Bevölkerung begründet. Und diese Senkung ist noch nicht abgeschlossen.

Die neuerliche Senkung, die wir bekämpfen, wird wiederum begründet mit dem steigenden Alter der Bevölkerung, plus Börsenverlusten.

Jetzt soll von 6,8 auf 6,4% gesenkt werden.

Bei ihren 300.000 Franken Alterskapital ist das nochmals Fr 1200.- pro Jahr weniger. Seit 2005 also erhalten sie Fr 2400.- pro Jahr weniger an Rente, so wie es Bundesrat und Parlament in Bern beschlossen haben.

Das mit der Alterung haben wir mit der jetzt laufenden Senkung eigentlich bewältigt. Dieses Argument gilt nicht, wenn sie bald Fr 200 pro Monat weniger erhalten sollen.
Das Argument mit dem Börsenverlust gilt auch nicht. Die Börsen boomen wie schon lange nicht mehr. An den Finanzmärkten werden Gewinne geschrieben wie selten. Die Pensionskassen haben im Jahr 2009 mehrheitlich wunderbar abgeschnitten, ihre so genannte Unterdeckung wieder weitgehend gut gemacht.
Weiterhin werden in den Verwaltungsräten Boni in Millionenhöhe bezogen. Keine Regulierung, nichts. Aber der Gewinn bei den Abzockern.

Betrachten sie die Wirtschaftseiten der Tagespresse, merken sie schnell: die Finanzkrise ist längst vorbei – der Markt boomt, nur die Zeche aus dem Herbst 2008, die muss jetzt noch bezahlt werden. Einerseits wohl mit der Wirtschaftskrise. Andrerseits aber mit der Null – Runde bei unseren Altersguthaben, und mit der Senkung des Umwandlungssatzes, also mit dem 2. Rentenklau!

Rechnungen von K-Tipp zeigen auf, dass diese Senkung dieser Rentenklau schlicht nicht nötig ist.

Eigentlich geht es um die Gewinnmehrung, um die dicke, fette Verwaltungsabteilung der Pensionskassen. Um deren Gehälter und Boni. Auf Kosten unserer Altersrente.

Ein Wort zu den Pensionskassen:
Ein Blick zurück: Im Jahr 1985, vor 25 Jahren, wurde die 2. Säule obligatorisch, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Weder Gesetzgeber noch Aufsicht verlangen von Pensionskassen ein effizientes Verhalten. Es genügt, wenn die Beiträge und Leistungen mit den Reserven, Erträgen und Kosten im Gleichgewicht sind. Mindererträge und überhöhte Kosten können mit Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Oder aber mit Null – Runden wie oben beschrieben.
Von 1990 bis 2007 sind die Verwaltungskosten der autonomen Pensionskassen um das Zweieinhalbfache von 1,1 Milliarden auf über 2,7 Milliarden Franken gestiegen.
Ein Pensionskassenspezialist meine im Rahmen eines Gesprächs: Die Leitungen der Pensionskassen seien seit Einführung des Obligatoriums im Jahr 1985 um rund 30 % gesunken, obwohl sie eigentlich in der gleichen Grössenordnung hätten steigen müssen.

Die Pensionskassen kontrolliert eben niemand so richtig. Sie unterstehen der Aufsicht der BSV, des Bundesamtes für Sozalversicherungen. So eine richtig  finanzielle Aufsicht ist das nicht. Und wohin Börsenspekulationen führen können, haben wir im Jahr 2009 deutlich und hautnah erlebt.
Die Pensionskassen verwalten Milliarden von Rentenguthaben.
Die Anlagerichtlinien der Pensionskassen beinhalten immer auch einen Ermessensspielraum. Auch für Börsenspekualationen.
Für die dritte Säule hat der Bundesrat diese Anlagerichtlinien übrigens am Tag des UBS Deals so ergänzt, dass unsere Säule 3a Gelder neu auch in Hedge Fonds investiert werden dürfen, weil das eben mehr Freiheiten gebe für die Pensionskassen!
Die gigantischen Mengen Geld, die als unser Altersguthaben bei der Pensionskasse zusammen kommen, müssen ja irgendwie investiert, angelegt werden.
Da haben sie sich halt an der Börse ausgetobt, denn die möglichen Verluste können sie ja auf uns Versicherte abwälzen.

Die Verwaltungsräte der Pensionskassen, die Geschäftleitungen – sie kassieren Grossgehälter plus Boni, wir wissen es nicht wirklich.

Denn eine Offenlegung der Finanzgebaren der Kassen wird zwar immer wieder gefordert, nicht aber wirklich klar durchgesetzt.
Im Zweifelsfall aber wird unsere Rente gekürzt.

Die Folgen

AHV und Rente sollten eigentlich die Existenz im Alter sicher. Im Idealfall kommt noch eine dritte Säule hinzu, für den Alterwohlstand.

Reichen AHV und Pension nicht aus, werden vom Staat so genannte Ergänzungsleitungen bezahlt. Ergänzungsleitungen sind gesetzlich festgeschriebene Sozialhilfe, um alte Menschen vor Armut zu bewahren.

Wird jetzt wegen dem Börsenverlusten der Pensionskasse, wegen deren gambling im Sandkasten der investment Banker unsere Renten gekürzt, so reicht das dem einen oder der anderen nicht mehr zur Existenzsicherung. Einige Pensionierte zusätzlich werden Ergänzungsleistungen beziehen müssen, Alters Sozialhilfe.

Diese Ergänzungsleitungen wiederum werden mit unseren Steuern finanziert. Von Bund und Gemeinde. Der Rentenklau führt also zu eine grösseren Belastung der Gemeinden.

Ich möchte, dass die Pensionskassen zuerst ihre Verwaltungskosten senken. Dann eine Effizienz Strategie entwickeln. Sie leben ja von meinem Geld, finanzieren sich aus meinen Beiträgen. Dann möchte ich, dass es klare Anlagerichtlinien gibt, die auch überprüft werden, damit mein Erspartes nicht im Banking-Sandkasten mit virtuellem Geld verspielt wird.

Dann möchte ich eine saubere Berechnung über die Alterentwicklung. Und dann, dann bin ich bereit, den Umwandlungssatz, als meine persönliche Rente zu diskutieren.

Jetzt und heute sage ich aber klar NEIN zum Rentenklau – und beantrage ihnen, dieser Parole zu folgen.

Marlies Bänziger, 3. Februar 2010
Präsentation: hier
mehr unter: www.rentenklau.ch

Last Updated on Sunday, 07 February 2010 19:42
 
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